Vorbereitung Einführung gesplittete Abwassergebühr
Steinau an der Straße bereitet die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vor
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 21. November 2023 die Stadtwerke Steinau an der Straße beauftragt, die Einführung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr vorzubereiten.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist ein Schritt zur gerechten Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung. Bisher wird die Abwassergebühr nach der von dem Wasserzähler erfassten Frischwassermenge erhoben. Dies bedeutet, dass neben der Schmutzwasserbeseitigung auch Kosten, die für die Beseitigung von Regenwasser / Niederschlagswasser, welches in den Kanal abgeleitet wird, in der Abwassergebühr berücksichtigt werden.
Diese Abrechnungspraxis wird von Gerichten als ungerecht eingestuft, weil Grundstücksbesitzer mit hohen Trinkwasserverbrauch damit auch Mehrkosten für das Niederschlagswasser tragen, obwohl sie gegebenenfalls mit weniger versiegelter Fläche kaum Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung verursachen. Daher wurde von den Gerichten eine neue Regelung gefordert. Die Abwassergebühr soll nunmehr in zwei Teile aufgeteilt werden: einen Gebührenanteil für Schmutzwasser (basierend auf den durch die Wasseruhr erfassten Frischwasserverbrauch) und einen Gebührenanteil für das Niederschlagswasser (basierend auf der Größe der bebauten und der befestigten Fläche eines Grundstückes).
Mit der Realisierung der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, welche einhergeht mit der Anpassung der Entwässerungssatzung der Stadt Steinau an der Straße an die gesetzlichen Vorgaben, wurde im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahren die Bietergemeinschaft Müller & Richter; Gelnhausen / AGIS GmbH, Bad Homburg durch die Betriebskommission der Stadtwerke Steinau beauftragt.
Zur Ermittlung der versiegelten Flächen wird das Gebiet der Stadt Steinau an der Straße bei geeigneter Witterungslage im Laufe des März 2025 überflogen, um aktuelle und genaue Luftbilder (Pixel- Bodenauflösung 8 cm) zu gewinnen.
Die Luftbilder werden ausgewertet und die versiegelten Flächen der Grundstücke in einem sogenannten Flächenerfassungsbogen dargestellt. Dieser Erfassungsbogen soll Ende Juli 2025 an die Grundstückseigentümer in der Stadt Steinau an der Straße versendet werden, damit diese die Gelegenheit haben, die Angaben zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen einzutragen.
Mit einer 2-motorigen Cessna 404 Titan (Kennzeichen D-IAPD) erfolgt die Befliegung der Stadt Steinau an der Straße
(Foto: Aerowest GmbH, Dortmund)
Den Stadtwerken Steinau an der Straße ist es wichtig, dass die betroffenen Grundstückseigentümer umfassend unterrichtet werden. Daher sind Informationsveranstaltungen am
Mittwoch, den 4. Juni 2025 in der Innenstadt der Stadt Steinau an der Straße
sowie am Donnerstag, den 5. Juni 2025 in Ulmbach geplant.
Für Fragen, die sich bei der Bearbeitung der Erfassungsbögen stellen, sollen im Zeitraum
vom 4. August bis 29. August 2025 Bürgersprechstunden angeboten werden.
Des Weiteren wird eine telefonische Hotline angeboten, um auch hier Fragen bezüglich der Erfassungsbögen klären zu können.
Auch werden auf den Internetseiten der Stadtwerke Steinau an der Straße Informationen zu der Einführung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr bereitgestellt werden.
Mit der neuen Regelung der Abwassergebühr wird auch den ökologischen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Wenn zum Beispiel begrünte Dächer, teilversiegelte Flächen aus Kies, Schotter, Rasengitter, Ökopflaster oder Pflaster ohne Fugenverguss vorhanden sind, wird die Versickerungsfähigkeit dieser Materialien durch unterschiedliche Befestigungsfaktoren berücksichtigt. Auch Zisternen, in denen das Regenwasser / Niederschlagswasser auf dem Grundstück aufgefangen wird, werden sich positiv auswirken, wenn diese fest installiert sind und mindestens ein Fassungsvermögen von 1.000 l haben. Durch die getrennte / gesplittete Abwassergebühr wird dabei ein Anreiz geschaffen, weniger Regenwasser / Niederschlagswasser in die Kanalisation einzuleiten. Auf diese Weise wird die Grundwasseranreicherung gefördert und die Kanalisation wie auch die Fließgewässer entlastet.
Auch die Stadt Steinau an der Straße wird in die Pflicht genommen, denn für die versiegelten und befestigten Flächen wie Straßen, Wege und Plätze muss die Kommune anteilig selbst die Kosten für die Entsorgung des Regenwassers / Niederschlagswasser tragen.
Steinau an der Straße, den 25. Februar 2025
Zimmermann
Bürgermeister der Stadt Steinau an der Straße