Bitte melden Sie Ihre Wasserzählerstände schriftlich oder über unser Online-Formular.
Kundenportal-Gartenwasserzähler
Allgemein
Der Einbau eines Gartenwasserzählers ist bei den Stadtwerken zu beantragen.
Ein Gartenwasserzähler dient ausschließlich nur der Bewässerung des Gartens. Eine Nutzung zur Befüllung eines Pools ist nicht gestattet, da Poolwasser nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser deklariert wird und dies über die städtische Kanalisation zu entsorgen ist.
Vor dem Einbau eines Wasserzählers sollte Sie jedoch genau berechnen, ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers für Sie rechnet. Bei einem jährlichen Verbrauch von zehn Kubikmetern - rund 1000 großen Gießkannen mit jeweils zehn Litern - würden also derzeit 2,35 Euro pro Kubikmeter für das Frischwasser berechnet, aber 5,45 Euro Abwassergebühr pro Kubikmeter gespart. Macht 54,50 Euro jährlich, von denen allerdings 9,72 Euro als zusätzlich jährlicher Grundpreis für die Nebenmessstelle abzuziehen sind - bleiben 44,78 Euro. Doch auch die erstmalige Installation eines zusätzlichen Wasserzählers durch eine vom Kunden beauftragende Fachfirma und die notwendige Verplombung kosten ca. 250 Euro (je nach Aufwand auch mehr).
Beim Einbau eines Gartenwasserzählers ist darauf zu achten, dass dieser frostfrei, fest und gut zugänglich im Haus installiert wird. Es werden Funkwasserzähler installiert, die über Fernablesung (im Vorbeifahren) durch den Wassermeister abgelesen werden. Weitere Informationen zu den Funkzählern erhalten Sie über das Infoblatt Funkzähler.
Vor dem Gartenwasserzähler ist ein Rückflussverhinderer nach DIN 1988-100 und DIN EN 1717 fest durch die Installationsfirma einzubauen.
Vor Änderungen der Installation ist auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem der Mitarbeiter anzuraten.
Kontakt
Wassermeister
Tel. Büro: 06663-9110445
Fax: 06663-9110447