Bitte melden Sie Ihre Wasserzählerstände schriftlich oder über unser Online-Formular.
Kundenportal-Zählerstandsmeldung
Auch dieses Jahr werden die Steinauer Bürger, deren Haus nicht mit einem Funkwasserzähler ausgestattet ist, gebeten, bis spätestens 4. Januar die Zählerstände (auch die Zählerstände der Gartenwasserzähler) bei den Stadtwerken Steinau zu melden. Eine Ablesung der analogen Zähler durch das Stadtwerkepersonal erfolgt auch dieses Jahr nicht.
Wir möchten Sie daher bitten, die Ablesung selbst durchzuführen. Die Wasserzählerstände können telefonisch, 06663-97360, per E-Mail (stadtwerke@steinau.de) oder direkt online über nachfolgendes Formular gemeldet werden. Alternativ können Sie die beigefügte schriftliche Zählerstandsmeldung herunterladen, ausfüllen und uns über den postalischen Weg zusenden.
Für jeden Zähler sind die vollen Kubikmeter ohne Kommastellen und die Zählernummer anzugeben. Eine Ableseaufforderung (mit Ableseschein) geht den Grundstückseigentümerrn in den nächsten Tagen per Post zu. Die Funkzähler sind von der Selbstablesung ausgenommen, da diese im Vorbeifahren per Funk fernausgelesen werden.